03.02.2017
Einbruchschutz – Vehikel für klammheimliche Enteignung?
Die gestern im Landtag vorbereitete Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsens mit dem Ziel, dem Wohnungsmieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf Duldung baulicher Eingriffe zur Verstärkung des technischen Einbruchschutzes zu geben, stößt auf unverhohlene Ablehnung der privaten Haus- und Grundeigentümer. Das ist ein Vehikel zur klammheimlichen Enteignung, schimpft Haus & Grund Vorsitzender Friedbert Wittum vom Verein Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V..
Einbruchschutz liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, ganz zu forderst auch der Immobilieneigentümer und Vermieter. Nur den Mieter herauszuheben, erscheint politisch verfehlt. Und: Nur den Vermieter ohne jede Kontrollmöglichkeit zur Duldung baulicher Eingriffe in sein Haus zu zwingen, ohne darauf abzustellen, dass dies durch Fachleute zu erfolgen hat und dass der Mieter für produzierte Baumängel und Bauschäden haftbar zu machen ist, schlägt dem Fass den Boden aus. Diese notwendige Intensivierung eines Einbruchschutzes wird als Vehikel missbraucht, den Vermieter im Hinblick auf seine Immobilie noch rechtloser zu machen und bauliche Eingriffe nach Gutdünken Dritter zu ermöglichen, ereifert sich Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. weiter. Und: Die Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses führt dann wieder zum Streit darüber, wer wieviel für die Maßnahmen zu bezahlen hat. Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. fordert stattdessen: Nötig ist eine Bundesratsinitiative, die die ausdrückliche Anerkennung von Einbruchschutzmaßnahmen durch den Vermieter als Modernisierungsmaßnahme sowie eine begleitende Verbesserung ihrer steuerlichen Förderung zum Ziel hat. Dann können Mieter und Vermieter Hand in Hand zur Bewältigung einer gesellschaftlichen Mammutaufgabe arbeiten, deren Lösung eigentlich der Staat als Inhaber des Gewaltmonopols obliegt. Haus & Grund Vorsitzender Friedbert Wittum abschließend: An dieser Aufgabe aber ist der Staat auf allen Ebenen kläglich gescheitert, wie die unfassbar kleinen Aufklärungsquoten im einstelligen Prozentbereich zeigen.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e.V. jeden Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen.
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53,
Tel: 05724-96522 Fax: 05724-965-265, E-Mail: hug@obernkirchen-info.de