<
46 / 114
>
 
24.02.2020

Haus &Grund Eigentümer im Vorfrühling des 100järigen Bestehens

Haus &Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. Jahreshauptversammlung 2020

Am 11.02.2020 um 18 Uhr erschienen 76 Mitglieder im Restaurant Zum Grünen Kranze zum Abendbuffet und anschließender Jahreshauptversammlung, welche um 19:00 Uhr begann.

 
Der 1. Vorsitzende Friedbert Wittum berichtete über die Ereignisse des Jahres, insbesondere über die Fahrt nach Wien mit 33 Teilnehmern, die noch heute lebhaft in Erinnerung ist. Die diesjährige Fahrt führt zur Insel Texel mit Besichtigung von Amsterdam und den Haag. Die Fahrt ist ausgebucht. Die Aktivitäten in der Stadt Obernkirchen, insbesondere die Teilnahme an „Obernkirchen blüht auf, Verschönerung der Stadt mit Hanging Baskets, und am Adventsmarkt.

Der Vorsitzende Friedbert Wittum wurde einstimmig für 3 Jahres wiedergewählt. Das Vorstandsmitglied Gerd Baake, der 18 Jahre den Verein als Schriftführer begleitete, schied aus. Im Namen des Vorstands dankte ihm der Vorsitzende für seinen langjährigen ehrenamtlichen und loyalen Einsatz für Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e.V. An seiner Stelle wurde Herr Rechtsanwalt Jens Grützmacher einstimmig in den Vorstand gewählt.

Herr Rechtsanwalt Jens Grützmacher referierte spontan zu dem aktuellen Thema „Sturm Sabine, Probleme bei Schäden“.

Die Zuhörerschaft nahm das Thema dankbar an. Es folgte eine rege Diskussion.

Sodann referierte Herr Rechtsanwalt Jens Grützmacher zu dem angekündigten Thema „Eigenbedarfskündigung“.

Er stellte dar, dass aufgrund neuerer Entscheidungen des BGH die Eigenbedarfskündigung für den Eigentümer erschwert worden ist. Insbesondere die Prozessdauer sich deutlich verlängern wird.

Nun referierte Herr Rechtsanwalt Maximilian Wittum zu dem Thema „Prämiensparen, Kündigung durch Banken“.

In diesem Referat wurde von Herrn Rechtanwalt Maximilian Wittum deutlich gemacht, dass während der Laufzeit des Prämiensparvertrages eine Kündigung nicht möglich ist. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte. Deshalb sollte jeder, der von einer Kündigung betroffen ist, sich kundigen Rechtsrat einholen um seinen Schaden geltend zu machen. Er wies weiter darauf hin, dass Zinserträge, die zum Nachteil des Kunden ausgefallen sind, auch über Jahre zurück nachgefordert werden können.

Herr Frank Gröger von der Firma Gröger Betriebs GmbH in Nienstädt stellte anschaulich die Probleme um die Sicherheit des Hausgrundstückes der aufmerksamen Zuhörerschaft dar. Er erläuterte nachvollziehbar, dass die beliebten Überwachungskameras allein zur Sicherheit des Hauses nicht beitragen können, wenn sie nicht mit Alarmanlagen, die den potentiellen Täter abschrecken, zusammenwirken. Neben den elektronischen Möglichkeiten, insbesondere die Benachrichtigung von Dritten oder der Polizei, sollten die mechanischen Möglichkeiten nicht ganz außer Acht gelassen werden, wie z.B. geeignete Türschlösser oder Außenbeleuchtung des Hauses. Wie der Vortrag gezeigt hat, lohnt sich eine ausführliche Beratung durch die Fa. Gröger Betriebs GmbH.

Der Vorsitzende Rechtsanwalt Friedbert Wittum bedankte sich bei den zahlreich erschienenen MitgliederInnen und stimmte sie ein auf die 100 Jahr Feier des Vereines im Jahr 2021.

Friedbert Wittum, 12.02.2020


< zurück   
sponsored by