03.03.2017 - AktuellesBeiträge für die erstmalige Herstellung oder für die Grunderneuerung von Straßen können Gemeinden bald nicht nur nach entsprechenden Baumaßnahmen von den betroffenen Straßenanliegern erheben, sondern schon im Vorfeld durch wiederkehrende Beiträge, zu denen nicht nur die Anlieger der Straße, sondern alle Hauseigentümer verpflichtet werden können.
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