15.09.2020 - AktuellesKosten für die Entfernung von Wespennestern können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sondern zählen zu den sogenannten Instandhaltungskosten. Sie müssen vom Vermieter getragen werden (AG München, Urteil vom 24.6.2011 - 412 C 32370/10, WuM 2011, 629). Wie gefährlich aber sind Wespennester? Anders gefragt: Kann der Mieter ohne weiteres einen Schädlingsbekämpfer beauftragen, ohne den Vermieter vorher zu fragen?
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10.08.2020 - AktuellesDas Landeskabinett hat heute beschlossen, die Mietpreisbremse neu aufzulegen, nachdem sie in ihrer bisherigen Fassung von der niedersächsischen Justiz als nichtig „gekippt“ wurde. Sie soll nun nur noch reduziert für 9 Gemeinden, statt bisher für 12 Gemeinden auf dem Festland gelten. Unverändert soll sie auf den ostfriesischen Inseln bleiben. Abgeschafft werden soll sie in Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg.
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15.07.2020 - AktuellesEichenprozessionsspinner-Raupen sind auch für Menschen gefährlich. In Massen überrennen sie Grundstücke und befallen Eichenbäume. Ihre Haare lösen bisweilen extreme Allergien aus. Kommunale Ordnungsämter, die von einem solchen Befall erfahren, verpflichten dann „gerne“ den betreffenden Grundstückseigentümer zur Schädlingsbekämpfung und geben ihm die anfallenden Kosten auf. Die können bis zu mehreren Tausend Euro ausmachen!
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