14.05.2021 - AktuellesAuch dann, wenn eine Straßenausbaubeitragssatzung ersatzlos zurückgenommen wird, müssen Eigentümer „brav abwarten“, bis sie mit der Rückzahlung schon geleisteter Beiträge „an der Reihe sind“. Das geht aus einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.11.2020 (Az. 5 A 2103/20.2) hervor.
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