11.03.2021 - AktuellesHäufen sich Mietschulden auf, hat der Mieter zumeist keine pfändbare Habe in seiner Wohnung, die man zur Tilgung einsetzen kann. Denn üblicherweise benötigt er Hausrat und Möbel zum täglichen Leben. Auch bestimmte persönliche Gegenstände stehen unter Pfändungsschutz (§ 811 ZPO). Was aber ist mit dem Auto des Mieters?
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